

Über diesen Rückruf
Betroffen sind laut KBA-Rückrufdatenbank größtenteils diese Modelle:
- VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz (KBA-Referenznummer 17137R), gebaut zwischen 2022 und 2025
- Cupra Born (KBA-Referenznummer 17103R), gebaut zwischen 2022 und 2024
Was steckt dahinter?
Interne Qualitätsprüfungen von Volkswagen haben Produktionsfehler bei Zulieferern ergeben. Laut Konzern kann das in seltenen Fällen zu einer erhöhten thermischen Belastung der Batterien führen. Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden waren nach KBA-Angaben zunächst nicht bekannt.
Was Halterinnen und Halter jetzt tun sollten:
- Auf den Brief achten: Betroffene Halter werden schriftlich informiert. Darin stehen der genaue Ablauf und die Ansprechpartner.
- Bis zur Überprüfung das Fahrzeug nur bis maximal 80 Prozent laden.
- Warnhinweisaufkleber anbringen, wie vom Hersteller vorgesehen.
- Wo es technisch möglich ist, begrenzt das System die Ladekapazität selbst. Die Begrenzung wird aufgehoben, sobald die Batterie als in Ordnung bewertet wurde.
- Die Batterien werden in der Werkstatt überprüft. Betroffene Module müssen laut einem VW-Sprecher nicht zwangsläufig getauscht werden, möglicherweise genügt ein Softwareupdate.
Wenn ihr betroffen seid, schreibt gerne in die Kommentare, wie der Ablauf in der Werkstatt bei euch läuft.
⚠️ Informationen zum Rückruf
Grund des Rückrufs
Volkswagen ruft weltweit rund 72.700 Elektroautos wegen möglicher Probleme mit den Hochvoltbatterien zurück. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) rund 10.000 Fahrzeuge betroffen.
Zu den betroffenen Modellen gehören der VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie der Cupra Born. Je nach Modell handelt es sich um Fahrzeuge aus den Baujahren 2022 bis 2025 beziehungsweise 2022 bis 2024.
Grund für den Rückruf sind fehlerhafte Batteriezellen, die bei bestimmten Fahrzeugen nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen. Laut Volkswagen liegen die Ursachen in Produktionsfehlern bei Zulieferern.
In seltenen Fällen kann es dadurch zu einer erhöhten thermischen Belastung der Batterien kommen. Im schlimmsten Fall besteht Brandgefahr. Bislang waren laut den vorliegenden KBA-Angaben keine Sach- oder Personenschäden bekannt.
Was sollen Verbraucher jetzt tun?
Die betroffenen Halter werden per Brief informiert. Die Fahrzeuge müssen anschließend in einer Werkstatt überprüft werden. Bis dahin sollen sie nur noch auf maximal 80% geladen werden. Außerdem sind Warnhinweisaufkleber anzubringen.
Ob die Batterie repariert werden muss, hängt vom Ergebnis der Überprüfung ab. Ein Austausch der betroffenen Batteriemodule ist nicht in jedem Fall notwendig. Unter Umständen kann bereits ein Softwareupdate ausreichen.
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Informationen
- Eingestellt
- 27.10.2026
- Kategorie
- Rückrufe
- Kurzlink
- 🔗 dealbunny.ch/deal/77
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